Internet-Seite der
IG-ZS
Bitte beachten Sie auch unsere umfangreichen
Informations-Seiten www.schornsteinfegerfrei.de und
www.schornsteinfegermonopol.de!
Satzung der
Interessengemeinschaft für ein
zeitgemässes Schornsteinfegerwesen
- IG-ZS -
Satzung vom 29.06.08 i.d.F. vom 01.02.12
§ 1 - Verbreitung -
Die Interessengemeinschaft
für ein zeitgemässes Schornsteinfegerwesen - im folgenden IG-ZS
genannt - ist ein
loser, freiwilliger Zusammenschluss von Bürgerinnen und
Bürgern aus derzeit den Bundesländern Baden-Württemberg,
Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen,
Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen,
Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt (Stand: Januar 2012).
§ 2 - Mitglieder -
Mitglied kann jeder werden,
der sich zu den Zielen der IG-ZS bekennt. Auf die
Mitgliedschaft besteht kein Rechtsanspruch und die
Mitgliedschaft kann auch nicht eingeklagt werden.
Schornsteinfeger werden in der Regel nicht aufgenommen; über
eventuelle Ausnahmen entscheiden die Landessprecher mit
einfacher Mehrheit. Der Mitgliedsbeitrag wird gem. § 2 c erhoben. Wer als
interessierter Bürger Mitglied werden will, teilt dies
zunächst seinem Landesvertreter mit; Interessenten aus
Bundesländern, in denen die IG-ZS derzeit noch nicht vertreten
ist, wenden sich an einen der hessischen Landessprecher. Die Mitgliedschaft
beginnt mit der Annahme des Antrags durch die IG-ZS
und endet
· durch Kündigung zum Ende des Monats, in dem die
Kündigung ausgesprochen wurde; die Kündigung kann beiderseits
erfolgen. Eventuell überzahlte Mitgliedsbeiträge der
ordentlichen Mitglieder werden auf Antrag zurückgezahlt.
Erschlichene Mitgliedschaften enden fristlos; in diesen Fällen
werden bereits gezahlte Beiträge nicht erstattet;
· durch Tod des Mitglieds. Überzahlte
Mitgliedsbeiträge werden zurückgezahlt;
· durch Ausschluss. Der Ausschluss erfolgt durch
Abstimmung unter den Landessprechern und muss mit einfacher
Mehrheit beschlossen werden. Im Falle des Ausschlusses werden
überzahlte Mitgliedsbeiträge nicht zurückgezahlt.
Die Mitgliederliste wird von
einem Landessprecher geführt. Daten aus der Mitgliederliste
werden ausschliesslich den Landessprechern
zugänglich gemacht und nicht an Dritte weitergegeben; dies
gilt insbesondere bezüglich Schornsteinfegern und Behörden.
Die IG hat keinen Vorstand
usw. Arbeiten in der IG werden von den jeweiligen Mitgliedern
/ Sprechern im Rahmen ihrer Möglichkeiten und Fähigkeiten
erledigt. Die Tätigkeiten erfolgen ehrenamtlich. Kosten können erstattet werden,
sobald die Kasse angelegt ist.
§ 2 a - Mitgliederliste -
Die Mitglieder-Liste wird
derzeit vom IG-Sprecher Hessen I geführt. Zu
Mitglieder-Anmeldungen wird auf § 2, Satz 2 verwiesen.
§ 2 b - Briefkopf der IG-ZS -
Der Briefkopf der IG-ZS
unterliegt dem Copyright ©. Die Verwendung des
IG-ZS-Briefkopfs ist ausschliesslich eingetragenen
Mitgliedern gestattet. Missbrauch wird rechtlich verfolgt. Ein
Muster wird Mitgliedern auf Anfrage zur Verfügung gestellt.
Auch bei Verwendung des Muster-Briefkopfs bleibt der jeweilige
Unterzeichner für den Inhalt des Schreibens selbst
verantwortlich.
§ 2 c - Mitgliedsbeitrag
a) Den persönlichen
Mitgliedsbeitrag für ordentliche Mitglieder
setzt das Mitglied nach eigener Einschätzung selbst fest; der Mindestbeitrag
beträgt z.Z. EUR 2,50 pro Monat und ist per Dauerauftrag
monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich auf das
den Interessenten bekanntgegebene Konto zu überweisen. Eine
Abbuchung ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich.
b) Fördermitglieder
können durch eine einmalige Zahlung von mindestens EUR 50,-
für zwei aufeinander folgende Kalender-Jahre
weitgehend wie Mitglieder behandelt werden (also z.B.
unregelmässig Informationen per e-mail erhalten, ggf.
Unterstützung bei Widersprüchen, Zusendung des in
unregelmässigen Abständen erscheinen Informationsblatt der
IG-ZS etc.), haben jedoch keinerlei Rechte bei Absprachen und
ggf. Abstimmungen und können grundsätzlich
auch keine Prozesskosten-Unterstützung erhalten; über
Ausnahmen entscheiden die Landessprecher mit einfacher
Mehrheit..
Der Ordnung halber ist darauf hinzuweisen, dass
die IG-ZS kein Verein ist und dementsprechend auch
keine steuerwirksamen Spenden-Quittungen für das Finanzamt
ausgestellt werden dürfen.
§ 2 d - Kassenführung
Die Kasse wird bis auf
weiteres geführt von Renate
Wagner-Fischer. Als Startkapital wird mit bereits
vorliegender Zustimmung der seinerzeitigen Unterstützer der
Rest aus der "Kriegskasse" aus einem Verfahren nach § 52,4
BImSchG wegen Schornsteinfeger-Gebühren verwendet. Der Stand
dieses Kontos zum Stichtag wird den Landessprechern
mitgeteilt. Jährlich wird mindestens ein Kassenprüfer
bestellt.
§ 2 e - Leistungen für Mitglieder
Es werden ausschliesslich für
ordentliche Mitglieder im Rahmen der finanziellen und
geographischen Möglichkeiten folgende Leistungen angeboten:
Þ Informationen, die von Mitgliedern gesammelt
wurden (auch Pressemitteilungen, Urteile, Links usw.) sowohl - in aktuellen
Fällen - per
e-mail als auch über das Mitteilungsblatt der IG-ZS
Þ Hilfe bei Widersprüchen
Þ Restriktiver Zugang zu internen Information [Die
Freischaltung für neue Mitglieder erfolgt erst nach einer Wartezeit von drei
Monaten oder durch Empfehlung anderer Mitglieder]
Þ Unterstützung bei Protesten gegen Zwangskehrungen
("Demos")
Þ Prozesskosten-Unterstützung bei begründeter
Aussicht auf Erfolg (vergleichbar
Rechtsschutzversicherung). Die Unterstützung ist von der Höhe
her begrenzt auf die Sätze der Anwaltsgebührenordnung, beträgt
jedoch unter Berücksichtigung der Kassenlage pro Streitfall und pro Jahr
maximal EUR 100,-.
Þ Auf Wunsch Vermittlung eines auf
Schornsteinfeger-Probleme spezialisierten Anwalts.
§ 3 - Internet -
Die IG-ZS unterhält derzeit
folgende Internet-Auftritte:
· www.ig-zs.de
· www.schornsteinfegerfrei.de
· www.schornsteinfegermonopol.de
Die Internet-Auftritte
unterliegen presserechtlich den Seiten-Inhabern. Auf das
jeweilige Impressum wird verwiesen.
§ 4 - Internet-Auftritte -
Auf den Internet-Seiten kann
jeder die dort hinterlegten Informationen abrufen, ausgenommen
aus den internen Bereichen. Für die Richtigkeit wird weder
garantiert noch gehaftet. Sämtliche hinterlegten Informationen
können unter Angabe der Quellen zitiert werden.
Textverfälschungen werden strafrechtlich verfolgt. Soweit
Gästebücher unterhalten werden, sind die dort wiedergegebenen
Meinungen nicht unbedingt identisch mit den Meinungen der
Seitenbetreiber.
Die Betreiber der Seiten
bitten, ggf. auf Fehler hingewiesen zu werden. Wer sich durch
irgendwelche Äusserungen, Bilder o.ä. diskriminiert fühlt,
wird gebeten, sich zunächst an den jeweiligen Webmaster zu
wenden, der bei berechtigten Beanstandungen umgehend für
Abhilfe sorgen wird.
§ 5 - Ziel und Zweck der IG-ZS -
Die IG-ZS hat es sich zum
Ziel gesetzt, das weltweit einmalige deutsche
Schornsteinfegerwesen zeitgemäss dahingehend umzugestalten,
dass das im 3. Reich geschaffene Monopol ersatzlos gestrichen
und der Schornsteinfeger zum freien Gewerbetreibenden wird
sowie die technisch längst obsoleten Überprüfungs-Zwänge
ersatzlos gestrichen werden. Zu diesem Zweck sammelt die IG-ZS
deutschlandlandweit Informationen, die über unsre
Internet-Seiten jedem Interessierten zugänglich sind. Entgegen
den wissentlich falschen Anschuldigungen der
Schornsteinfeger-Verbände geht es der IG-ZS nicht um die
Abschaffung dieses Berufs, sondern einzig und allein um die
Abschaffung der unglaublichen Zustände und Privilegien, die
wir als nicht mehr zeitgemäss ansehen:
· Jederzeitiges (!) Betretungsrecht von Häusern und
Wohnungen durch den unvereidigten, nicht an eine
Schweigepflicht gebundenen Schornsteinfeger.
· Durchführung von völlig sinnlosen Arbeiten wie
z.B. Kehren von blitzsauberen Kaminen.
· Sinnlose "Messungen" mit nachweislich ungeeichten
"Messgeräten". Obwohl die Geräte durchweg nicht geeicht sind,
werden die "Messungen" trotzdem von Behörden anerkannt, um
ggf. sogar Heizungen stillzulegen.
· Nichtbeachtung des Datenschutzes, was bereits von
den Datenschutzbeauftragten mehrerer Bundesländer gerügt
worden ist. Weitergabe von 180 Mio. Daten pro Jahr (!) an "die
Behörden". Es muss hinterfragt werden, welche Daten dies
angesichts von etwas mehr als 14 Mio. Heizungsanlagen sind.
· Obwohl die -
völlig überhöhten - Kosten
der Schornsteinfeger wie öffentliche Gebühren behandelt
werden, wird trotzdem Mehrwertsteuer erhoben.
· Obwohl sich die Schornsteinfeger selbst als
"Handwerker" bezeichnen, werden Aussenstände rücksichtslos
durch "die Behörden" eingetrieben.
· Wer dem Schornsteinfeger aus gutem Grund den
Zutritt zu seinem Grundstück oder gar das Kehren des sauberen
Kamins verweigert, riskiert Geldstrafen bis zu fünfstelligen
Beträgen. Vierstellige Beträge wurden bereits als Strafen
verhängt!
· Wer auf seinem eigenen Grundstück die Tätigkeiten
des Schornsteinfegers dokumentieren will, um bei dem
keineswegs selten vorkommenden Pfusch nicht in Beweisnot zu
geraten, wird mit Geldstrafen von 5.000,- EUR bedroht - durch die Behörde,
die an sich den Schornsteinfeger zu beaufsichtigen hat.
· Der Schornsteinfeger kommt zwar im öffentlichen
Auftrag; beschädigt oder zerstört er aber etwas an
Heizungsanlagen, haftet nicht der Auftraggeber Staat. Vielmehr
muss sich der Bürger dann mit dem Schornsteinfeger
herumschlagen, der nicht einmal eine Haftpflichtversicherung
haben muss.
All diese Dinge gehen zurück
auf Verordnungen aus dem 3. Reich, die 1969 zum weltweit
einmaligen "Schornsteinfegergesetz" umetikettiert worden sind.
Zwischenzeitlich erfolgte Novellierungen haben am Kern des
weltweit einzigartigen deutschen Schornsteinfeger-Rechts
nichts geändert.
Die IG-ZS löst sich
automatisch auf, wenn das Monopol ersatzlos
gestrichen ist oder wenn die einfache Mehrheit der
Landessprecher dies beschliesst. Bei Auflösung eventuell
vorhandene Kassenbestände werden an eine gemeinnützige
Institution überwiesen; um welche Institution es sich dann
handeln wird, haben die Landessprecher mit einfacher Mehrheit
zu beschliessen.
§ 6 -
Auskünfte / Rechtsverbindlichkeit -
Die IG-ZS ist weder ein
Verein noch eine Gesellschaft. Sie erteilt weder
Rechtsauskünfte, noch gibt sie direkt Rechtsberatung oder
Prozessunterstützungen. Es werden von den Vertretern der IG-ZS
aus den jeweiligen Bundesländern lediglich Erfahrungen und
Hinweise - soweit
möglich belegt und gesichert -
weiter gegeben. Ansprüche jeglicher Art können aus den
Auskünften nicht abgeleitet werden. Ebensowenig besteht ein
Anspruch auf die Beantwortung von Anfragen - weder kurzfristig
noch generell. Die erteilten Auskünfte sind freiwilliger Natur
und rechtlich nicht bindend. Es ist zu beachten, dass die
meisten Landes-Sprecher noch voll im Beruf stehen und
Fristsetzungen bei Anfragen automatisch zur Nicht-Bearbeitung
der Anfrage führen. Grundsätzlich unbeantwortet bleiben
jegliche Anfragen ohne volle Namens- und Adressenangabe,
Telefon-Nummer (Festnetz) und e-mail-Adresse.
§ 7 - Häufig gestellte Fragen -
Für die Beantwortung häufig
gestellter Fragen wird auf unsre FAQ-Seite verwiesen. Dabei
ist zu beachten, dass auch diese Antworten bzw. Hinweise
ausschliesslich auf eigenen Erfahrungen beruhen und daraus
keinerlei Rechtsverbindlichkeiten und / oder Haftungsansprüche
hergeleitet werden können.
Impressum:
Verantwortlicher
Ansprechpartner
Michael Heinrich
Richard-Meinig-Str. 2
09249 Taura
e-mail: region.sn"at"ig-zs.de
("at" durch @ ersetzen)
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